
Onlinehandelsplattform Bitcoin Up – Achtung
Von der Internethandelsplattform Bitcoin Up wird ein Handel in Kryptowährungen, insbesondere mit Bitcoin, angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass Bitcoin Up eine Trading-Software sei, die einen fortschrittlichen Roboter verwendet, um normalen Menschen zu helfen, profitable Geschäfte durch den Handel mit Bitcoin durchzuführen und es viele Möglichkeiten rund um die Kryptowährung gegeben würde und Bitcoin Up durch die Welt des Handels führt und eine Reise zum Abschluss vorteilhafter Handelsgeschäfte beginnt, die lohnende Renditen bringen könnte.
Auch wird auf der Webseite damit geworben, dass man mit einer Einzahlung von nur US-$ 250,00 intuitive Trades machen könnte, die einen in eine produktive Zukunft führen könne und mit der Bitcoin Up-Software man eine Unterstützung erhalte, die man brauche, um Handelsentscheidungen zu treffen und die Welt des Handels mit Kryptowährungen ebenso verwirrend wie profitabel sein kann, aber wenig bis keine Erfahrung die Chancen beeinträchtigen kann und jeder an den Gewinnen teilhaben und eine faire Chance auf Erfolg haben möchte.
Schließlich wird dargestellt, dass die Mindesteinlage US-$ 250,00 sei und man immer mehr hinzufügen könne, aber der Roboter mindestens US-$ 250,00 benötigen würde, um Krypto-Aufträge zu platzieren und das Geld für Trades verwendet würde.
Auf der Webseite ist offenbar kein Impressum, wie es nach § 5 Telemediengesetz vorgeschrieben ist, wenn Angebote in Deutschland erfolgen, vorhanden.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Warnung der italienischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CONSOB)
Im Übrigen hat die italienische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die CONSOB, einen Warnhinweis veröffentlich, dass sie die Webseite der Bitcoin Up, www.bitcoin-up.live/de, gesperrt hat. Die CONSOB kann hinsichtlich Anbieter, die Finanzdienstleistungen in Italien anbieten, ohne über eine entsprechende Genehmigung der CONSOB zu verfügen, den Zugang zu Webseiten blockieren.
Möglichkeiten für Anleger der Bitcoin Up
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Bitcoin Up, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von der Bitcoin Up bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcoin-up-live investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Bitcoin Up investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.