Internethandelsplattform BitcoinsMarket – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform BitcoinsMarket wird ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass jeder Trader anders sei und der digitale Markt eine große Auswahl an Kryptowährungen für den Handel bereithalte und man sich jetzt für seine bevorzugte digitale Währung entscheiden und seine Trades platzieren solle und BitcoinsMarket einem bei jedem Schritt begleitet und unterstützt.
Außerdem wird auf der Webseite auch damit geworben, dass BitcoinsMarket einen direkten Zugang zu einer großen Auswahl an Kryptowährungen, einschließlich Bitcoin und Ethereum, ermöglichen würde und man mit diesen digitalen Währungen einfach und bequem auf der fortschrittlichen und intuitiven Plattform traden könne und die Plattform auch eine großartige Auswahl an fortschrittlichen Charttools und technischen Indikatoren enthalten würde, mit welchen man die Märkte präzise und effektiv analysieren können.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 50.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Bronze Konto,
- - ein Silber Konto,
- - ein Gold Konto
- - ein Platin Konto.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die BitcoinsMarket bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der BitcoinsMarket
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von BitcoinsMarket bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcoins.market investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BitcoinsMarket investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 16.06.2022