Onlinehandelsplattform BitMoon24 – BaFin ermittelt
Bezüglich der Internethandelsplattform BitMoon24 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie der Betreibergesellschaft, der Saletina Ltd., keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Die Inhalte der von der Salentina Ltd. betriebenen Homepage bitmoon24.com sowie die der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen würde die Annahme begründen, dass seitens der Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Von der Internethandelsplattform BitMoon24 wird ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass es sich um eine professionelle Plattform handeln würde, die die fortschrittlichsten Sicherheitsfunktionen und -tools einsetzt und den Benutzern Kontrolle und optimale Sicherheit bietet.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass die zentralen Werte und die Philosophie von BitMoon24 sich um den Aufbau einer Gemeinschaft von Nutzern mit unterschiedlichem Erfahrungsstand drehen, die die digitalen Tools nutzen und auf der sicheren, benutzerfreundlichen Plattform durch verschiedene digitale Inhalte navigieren und es das Ziel von BitMoon24 sei, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, digitale Vermögenswerte zu erkunden - vertraulich und sicher auf einer nahtlosen, professionellen Plattform und die Plattform den Nutzern verschiedene Charttypen, innovative Ausrüstungen und einen integrierten Renditerechner bieten würde.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die BitMoon24 bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der BitMoon24
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der BitMoon24 bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitmoon24.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BitMoon24 investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 21.04.2022