
Onlinehandelsplattform BitOnFX – Achtung
Von der Internethandelsplattform BitOnFX werden insbesondere Anlagen in Form von Investmentfonds, wie Aktienfonds, Rentenfonds sowie auch Hybridfonds angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass man seit 2012 konsequent Maßnahmen ergriffen habe, um sicherzustellen, dass die Plattform den Online-Handel und das Investieren für jeden zugänglich macht, in dem ein Gleichgewicht zwischen einem einfachen Zugang für Anfänger und der Verbesserung wichtiger Elemente für erfahrene Trader geschaffen wird. Des Weiteren würde eine einfach zu bedienende Handelsplattform geboten und man verbringe viel Zeit mit der Ausbildung der Kunden.
In der Fußnote der Webseite wird insbesondere auf ein Risiko vor gehebelten Produkten gewarnt. Somit werden offenbar auch Anlagen angeboten, die mit einer Hebelwirkung verbunden sind, wie insbesondere Derivate.
Hohe Risiken bei einem Handel in Derivaten
Bei einem Handel in Form von Derivaten handelt es sich um Anlagen mit hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Dies gilt insbesondere, wenn der Anleger eine Margin stellen muss, die nur ein Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht bei Anlagen mit einer Hebelwirkung insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreicht und offene Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Konkreter Warnhinweise der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, dass die fiting Ltd. als Herausgeberin der Webseite bitonfx.com keine Genehmigung zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Auch sei das Unternehmen nicht als vertraglich verbundener Vermittler eines lizenzierten Instituts tätig.
Nach den Angaben der BaFin wird auch der Webseite bitonfx.com auch wahrheitswidrig behauptet, dass diese bei der BaFin als gebundener Agent einer „BitOnFx“ in Deutschland registriert sei. Dies sei falsch. Eine auf der Homepage genannte Registrierungsnummer existiere nicht und werde missbräuchlich angegeben, um eine Aufsicht bzw. Genehmigung der BaFin vorzutäuschen.
Möglichkeiten für Anleger der BitOnFX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit von BitOnFX Anlegern in Deutschland Anlagen, insbesondere auch in Form von Derivaten, angeboten werden, kann es sich um ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) handeln.
Soweit nach dem Hinweis der BaFin die BitOnFX über keine Genehmigung der Behörde zum Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen besitzt und aber derartige Geschäfte, die eine Erlaubnis voraussetzen, angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BitOnFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BitOnFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.03.2021