Plattform BitQT – Vorsicht!
Bei der BitQT handelt es sich um eine App für den Handel mit Krypotwährungen.
Auf der Homepage bit-qt.com wird damit geworben, dass BitQT normalen Menschen die Möglichkeit bietet, in kurzer Zeit reich zu werden.
Bereits mit einer geringen Einzahlung könne man durch BitQT hohe Gewinne generieren.
Zu Bit QT wird dargestellt, dass es sich um eine automatisierte Trading-Software handelt, die auf allen Geräten verfügbar ist, die 100 % sicher sei, jederzeit Auszahlungen möglich seien und nur ein Mindesteinsatz von € 250,00 bestehen würde.
Risiken bei Anlagen in Bitcoins
Bitcoins können z. B. zum Einen verloren oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Bitcoins besteht in Wertschwankungen. Bitcoins sind nicht durch einen realen Wert gedeckt. Auch kann der Einstieg von Spekulanten, die Bitcoins nicht als Zahlungsmitteln erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was auch erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform BitQT und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die BitQT unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der BitQT
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen im Forex-Handel, in Bitocins, in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die BitQT, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der BitQT bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BitQT investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 26.05.2020