
Onlineplattform bitsecuredfx – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform bitsecuredfx wird unter der Domain bitsecuredfx.com u. a. der Kryptowährungshandel angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform bitsecuredfx sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma bitsecuredfx nicht zu entnehmen. Laut Internetauftritt ist die Firma angeblich in San Francisco / Kalifornien / USA, ansässig.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe einer entsprechenden Betreibergesellschaft und der Firma bitsecuredfx sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) warnte bereits am 22.12.2022 vor Geschäften mit der Firma bitsecuredfx und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Fima über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in England über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anzubieten.
Auch in Deutschland verfügt die Firma bitsecuredfx über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform bitsecuredfx.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform bitsecuredfx.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitsecuredfx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 22.01.2023