
Handelsplattform boxinvesting.com – BaFin greift ein
Gegenüber der Software and Media Ltd., Majuro, Marshallinseln, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die unverzügliche Abwicklung eines betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.
Über die Handelsplattform www.boxinvestig.com werden Anlagen von der Betreibergesellschaft, der Software and Media Ltd., laut der BaFin, in Form von Aktien und Kryptowährungen angeboten und in diesem Zusammenhang werden fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbarer Gelder angenommen.
Nach Auffassung der BaFin wird damit von der Betreibergesellschaft ein Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügt die Betreibergesellschaft nicht, so dass das Einlagengeschäft unerlaubt betrieben wird.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar und auch bestandskräftig.
Auf der Webseite von boxinvestig.com wird damit geworben, dass man dank einer 10-jährigen Erfahrung im Handel auf internationalen Handelsplattformen sehr gute Ergebnisse erzielen konnte. Auch wird dargestellt, dass etwa 18.000 boxinvestig-Kunden zu professionellen Marktteilnehmern mit anständigen täglichen Einkommen geworden sind und man über boxinvestig in bevorzugte Vermögenswerte investieren kann, wie Währungen, Aktien, Indizes und Kryptowährungen.
Es werden auch verschiedene Handelsmethoden, nämlich
- - ein CopyProfit,
- - ein automatisierter Handel,
- - Personalanalytiker,
- - selbstständiger Handel,
angeboten. Auch werden verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 500,00 bis US-$ 50.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Start Konto,
- - ein Klassis Konto,
- - ein Prämie Konto,
- - ein Ultra Konto,
- - ein VIP Boxinvestig Konto.
Es wird auch mit einem MAM Konto offeriert und zwar in verschiedenen Varianten, wie
- - konservativ,
- - optimal,
- - aggressiv,
und es werden dabei unterschiedliche Gewinne in Aussicht gestellt von circa 12 % pro Monat, 43,2 % pro Monat.
Von boxinvestig wird auch ein Handel in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) und Forex-Kontakten angeboten.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform boxinvestig und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die boxinvestig unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die boxinvestig bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Optionen für Anleger der boxinvestig
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit von boxinvestig auch Anlagen in Aktien und Kryptowährungen angeboten werden, betreibt die Betreibergesellschaft damit ein Einlagengeschäft, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakten angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Auch dafür benötigt die Betreibergesellschaft boxinvestig eine Erlaubnis der BaFin, über die diese nicht verfügt.
Soweit von der boxinvestig bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform boxinvestig.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform boxinvestig investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 02.10.2020