BrokerXP – Achtung!
Von der Onlinehandelsplattform BrokerXP werden insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten in Kryptowährungen angeboten.
Die Mindesteinzahlung liegt bei US-$ 500,00 und es werden verschiedenen Spreads angeboten. Es wird auch damit geworben, dass ein Hochfrequenz-Trading möglich ist.
Warnhinweise der Finanzmarktaufsicht Großbritannien
Von der Finanzmarktaufsicht Großbritanniens, der Financial Conduct Authority (FCA) wird auf ihrer Homepage davor gewarnt, dass die BrokerXP über keine Erlaubnis der FCA verfügt und es sich insoweit um einen unregulierten Broker handelt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Broker XP und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die BrokerXP unseriös ist.
BaFin ermittelt gegen BrokerXP
Die BaFin hat in einem Hinweis klargestellt, dass die Betreiber der Webseite brokerxp.com keine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen haben und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Auffassung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage brokerxp.com sowie die der BaFin bekannten Informationen und Unterlage die Annahme, dass seitens der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Möglichkeiten für Anleger der BrokerXP
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Broker XP, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der BrokerXP.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BrokerXP investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 04.05.2020