Internethandelsplattform Business Investor Group – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Business Investor Group werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, Rohstoffe, Metalle und Kryptowährungen sowie Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass jeder registrierter Nutzer eine Beratung von Experten des Handels an den Finanzmärkten bekommen kann.
Des Weiteren wird auf der Webseite damit geworben, dass alle liquidesten und interessantesten Finanzinstrumente für die Online-Handel zur Verfügung stünden und die Hauptaufgabe des Brokerage-Unternehmens sei, für den Handel mit dem 24/7 Support komfortable Bedingungen zu schaffen.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 5.000,00 bis US-$100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein PLUS Konto,
- - ein FORTGESCHRITTEN Konto,
- - ein PREMIER Konto
- - ein VIP Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Business Investor Group bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns (MFSA)
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Maltas, MFSA, hat einen Warnhinweis veröffentlicht, gemäß dem die Business Investor Group vorgibt, mit der MFSA verbunden zu sein und dies nicht der Fall sei und die Business Investor Group keine in Malta registrierte Gesellschaft ist und auch nicht von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischen Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.
Außerdem weist die MFSA darauf hin, dass es sich bei der Business Investor Group nach ihrer Ansicht wahrscheinlich um ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko vor Geldverlusten handelt.
Möglichkeiten für Anleger der Business Investor Group
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Business Investor Group bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform businessinvestorgroup.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Business Investor Group investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 13.07.2022