
Internethandelsplattform bxswisslimited – Achtung
Die Onlinehandelsplattform bxswisslimited bietet ein Handel in Kryptowährungen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass bxswisslimited führend in Handel und in der Entwicklung von hochskalierbaren Kryptowährungssystemen sei und man mit über fünfzehn Jahren Erfahrung in dem Unternehmen mehr als tausend Handelsverträge mit Kunden in allen Teilen der Welt unterzeichnet habe.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass man veraltete Anlagemethoden vergessen soll und noch heute das profitabelste und vielversprechendste Angebot ausprobieren soll - Gewinne auf dem Handelsmarkt mit einem Experten auf diesem Gebiet - und die Produkte von bxswisslimited.com seit mehr als fünf Jahren für Kunden erfolgreich profitabel seien und man ein einzigartiges System entwickelt habe, das die geringfügigen Spitzen des Kryptowährungswachstums im Laufe des Tages überwacht und automatisch darauf reagiert, es zu Beginn des Wachstums kauft und am Höhepunkt verkauft, so dass die Kunden einen Prozentsatz davon verdienen können.
Es werden auch verschiedene Planvarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 100,00 bis US-$ 15.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Plan ECONOMY - WIRTSCHAFT,
- - ein Plan CASTLE - SCHLOSS,
- - ein VETERAN – VETERAN.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Warnhinweis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)
Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat auch die bxswisslimited.com auf ihre Warnliste gesetzt.
Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.
Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann auch eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchung der FINMA eine eminente, erhebliche Gefährdung von Anlegern vermuten lassen.
Möglichkeiten für Anleger der bxswisslimited
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die JW Secure Invest, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von der bxswisslimited bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bxswisslimited.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bxswisslimited investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 03.03.2022