
Onlineplattform centobot – Vorsicht!
Seitens der Internethandelsplattform centobot werden unter der Domain centobot.com sowohl der Handel mit binären Optionen als der Kryptowährungshandel angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Binäre Optionen – hohe Risiken
Binäre Optionen stellen Derivate dar, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Inwieweit ein Barausgleich zugunsten des Anlegers anfällt, hängt davon ab, ob vor Ablauf hinsichtlich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrundeliegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Anleger spekuliert z. B. darauf, dass ein Wert oder Preis einer Aktie oder einer Währung oder einer Krytopwährung in einer bestimmten Zeit steigt oder fällt. Tritt das entsprechende Ereignis nicht ein, ist ein Totalverlust gegeben.
Sofern das Ereignis eintritt, erfolgt entweder eine Auszahlung oder der Anleger kann weiter handeln. Auch ist die Laufzeit von binären Optionen häufig sehr kurz, so dass es sich auch deshalb um hochspekulative Anlagen handelt. Im Übrigen sind binäre Optionen auch äußerst komplex und für unterfahrene Anleger kaum durchschaubar. Binäre Optionen werden auch nicht an einer Börse oder an einem liquiden Markt gehandelt.
Vielmehr sind die Anbieter von binären Optionen in der Regel selbst Vertragspartner des Kunden und setzen insoweit auch die Preise selbst fest. Insoweit ergeben sich also auch Interessenkonflikte. Es besteht insoweit auch die Gefahr, dass seitens der Anbieter z. B. die Laufzeit der Optionen, auch nur um sehr geringe Zeitspannen, verändert wird, so dass ein Barausgleich nicht anfallen soll. Insgesamt bestehen daher für Anleger bei einer Anlage in binäre Optionen sehr hohe Risiken.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte mittlerweile im Rahmen einer Pressemitteilung vom 20.04.2021 fest, dass der Betreiber der Internethandelsplattform centobot.com über keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügt.
Wenn Firmen, wie die Handelsplattform centobot an der BaFin vorbei mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte abschließen, dann verstoßen sie damit gegen das KWG bzw. gegen geltendes deutsches Recht und handeln unerlaubt.
Dies spricht nicht für die Seriosität der Firma centobot.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform centobot.
Anleger die bei der Internethandelsplattform centobot investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.06.2021