
Internethandelsplattform coin-benefit – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform coin-benefit werden verschiedene Investitionen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die erfahrenen Händler sicherstellen, dass man von vollständiger Transparenz profitiert, um die Kontrolle zu erlangen und bessere Entscheidungen zu treffen und fundierte Branchenkenntnis und ein konkurrenzloser Einblick in den privaten Fondsmarkt über mehrere Anlageklassen hinweg es ermöglicht, Kapital effizient und effektiv zu beschaffen.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass coin-benefit seit Jahren weithin als eine der weltweit führenden Investmentagenturen anerkannt sei und die Reichweite groß und das Engagement für die Kapitalbeschaffung beispiellos sei und die Experten über starke, langjährige Beziehungen zu über 4.000 der größten und aktivsten institutionellen Investoren verfügen.
Weiterhin wird auch ausgeführt, dass es die Vision sei, der weltweit führende Private-Capital-Berater zu sein, indem man Investitionsmöglichkeiten identifiziert, die Innovationen vorantreibt, und sie mit den erfahrensten langfristigen Kapitalpartnern vereint.
Es werden auch verschiedene Investitionspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 25,00 bis US-$ 5.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Regular Plan,
- - ein Premium Plan,
- - ein Share Plan mit US-$ 250,00 Mindestinvestition bis zu einer maximalen Investition von US-$ 10.000,00 und 20 % nach einer Stunde sowie,
- - ein Share Plan mit US-$ 5.000,00 Mindestinvestition bis zu einer maximalen Investition von US-$ 10.000.000,00 und 35 % nach einer Stunde sowie,
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die coin-benefit bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der coin-benefit
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der coin-benefit bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform coin-benefit.biz investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform coin-benefit investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 05.05.2022