
Onlinehandelsplattform Colead Limited – Achtung
Von der Internethandelsplattform Colead Limited werden Anlagen angeboten, bei denen das Kapital in Startups z. B. in Bereichen Kryptowährungen, Biotechnologie etc. investiert werden soll.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass, wenn man nach Wegen sucht, wie man in die vielversprechenden Startups, am schnellsten wachsenden und heißesten Unternehmen investieren könne, man sie gefunden habe und Colead Limited die Möglichkeit bieten würde, in die besten Start-ups der Welt zu investieren und man mit einem starken und zuverlässigen Partner zu tun habe, der erstklassige Anlagedienstleistungen anbieten würde.
Weiterhin wird auf der Webseite auch damit geworben, dass man aufgrund der langjährigen praktischen Investition in High-Tech-Startups auf einzigartige Weise wisse, was es für wachsende Unternehmen braucht, um bahnbrechende Technologieprodukte auf den Markt zu bringen und Colead Limited immer auf der Suche nach innovativen Unternehmen und Technologie sei und man jeden Monat sorgfältig zwischen 50 und 150 Startups in der Frühphase prüfe, um die besten Investitionsmöglichkeiten mit hohem Potenzial zu bieten.
Es werden auch zwei Investitionspaket offeriert, von denen jedes zwei Pläne enthält, also insgesamt vier Pläne mit unterschiedlichen Mindesteinzahlungen und einem unterschiedlichen Leistungsspektrum.
Hohe Risiken bei Investitionen in Startups
Anlagen, bei denen das zur Verfügung gestellte Kapital in Startups investiert werden soll, sind mit hohen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Möglichkeiten für Anleger der Colead Limited
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Colead Limited, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von der Colead Limited bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich unter Umständen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform coleadlimited.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Colead Limited investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 04.02.2022