
Onlineplattform Consor Trade bzw. C. Trade – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Consor Trade bzw. C. Trade wird unter der Domain consortrade.com u. a. eine auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Vermögensverwaltung angeboten. Darüber hinaus wird dargelegt, dass die entsprechende Firma auch im Bereich der Kryptowährungsmärkte tätig sei.
Darüber hinaus wurden von der Firma in der Vergangenheit auch Aktien der Porsche AG angeboten.
Laut ihrem Internetauftritt soll die Firma Consor Trade bzw. C. Trade unter folgender Adresse in Großbritannien eine Niederlassung haben: 10 Paternoster Sq., London EC4M 7LS.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Consor Trade bzw. C. Trade sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Consor Trade bzw. C. Trade nicht zu entnehmen.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe einer entsprechenden Betreibergesellschaft und der Firma Consor Trade bzw. C. Trade sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte bereits am 28.12.2022 vor der Firma Consor Trade bzw. C. Trade, nachdem die vorgenannte Firma Anlegern den Kauf von Porsche AG-Aktien angeboten hatte.
In diesem Zusammenhang wies die BaFin darauf hin, dass die Firma Consor Trade bzw. C. Trade keine Zulassung hätte, Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten. Die Kaufangebote für Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft würden weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen.
Vor Geschäften mit der Firma Consor Trade bzw. C. Trade wird folglich abgeraten.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Consor Trade bzw. C. Trade.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Consor Trade bzw. C. Trade investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 31.01.2023