
Onlinehandelsplattform Corevisiontrade – Achtung
Von der Internethandelsplattform Corevisiontrade werden insbesondere Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass COREVISIONTRADE Limited ein Investmenthandelsunternehmen sei, das im Devisenhandel tätig sei – einem der größten Geld- und Finanzmärkte der Welt und ein hochqualifiziertes Risikomanagement und die Entwicklung flexibler Finanzsysteme es ermöglichen würden, genaue Währungsprognosen an der Börse zu erstellen und sich daran anzupassen, um maximale Gewinne für die Anleger zu erzielen.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass COREVISIONTRADE Limited eine Finanzorganisation sei, die von einem Team erfahrener Händler und Investoren gegründet worden sei und heutzutage der Wettbewerb an Börsen- und Devisenmärkten so hoch sei, dass Händler nicht in der Lage seien, selbst profitable Devisenanlagen zu tätigen und das Unternehmen mit traditionellen und Kryptowährungen auf dem weltgrößten Finanzmarkt Forex handelt.
Es werden auch verschiedene Tarifpläne offeriert, nämlich
- - ein Tarifplan mit einer Mindesteinzahlung von US-$ 50,00 mit 20 % nach drei Tagen,
- - und ein Tarifplan mit einer Mindesteinzahlung von US-$ 1.000,00 mit 40 % nach fünf Tagen.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Corevisiontrade bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Corevisiontrade
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Corevisiontrade bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform corevisiontrade.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Corevisiontrade investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.09.2021