Internethandelsplattform crypto-assetstrading – Achtung
Die Onlinehandelsplattform crypto-assetstrading bietet ein Handel in Kryptowährungen und Forex-Anlagen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass crypto-assetstrading vielfältige Perspektiven fördert und Innovationen begrüßt, um den Kunden zu helfen, die Unsicherheit der Kapitalmärkte zu bewältigen und Berater die Finanzen der Kunden mit dem verbinden, was sie sich vom Leben wünschen und diese einen Plan erstellen, der darauf ausgelegt ist, dies zu verwirklichen und Möglichkeiten aufzuzeigen.
Außerdem wir auf der Webseite auch damit geworben, dass man fortschrittliche Anlagestrategien und Vermögensverwaltungslösungen für zukunftsorientierte Anleger auf der ganzen Welt bietet und man über unterschiedliche Anlagemarken Management eine Vielzahl von Anlageansätzen anbietet, die grundlegendes aktives Bottom-up-Management, verantwortungsbewusstes Investieren, systematisches Investieren und die kundenspezifische Implementierung von kundenspezifischen Portfolioengagements umfassen.
Es werden auch verschiedene Investitionspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 50,00 bis US-$ 1.500,00 angeboten, nämlich
- - ein BASIC PLAN mit 20 % nach 24 Stunden,
- - ein STANDARD PLAN mit 40 % nach 48 Stunden,
- - ein CORPORATE PLAN mit 80 % nach 72 Stunden.
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die crypto-assetstrading bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)
Nach einem Hinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FCA, handelt es sich bei der crypto-assetstrading um eine Gesellschaft, die nicht bei der FCA registriert ist, also nicht der Aufsicht der FCA unterliegt und die ohne Genehmigung der FCA Finanzdienstleistungen in Großbritannien anbietet.
Möglichkeiten für Anleger der crypto-assetstrading
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der crypto-assetstrading bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform crypto-assetstrading.ltd investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform crypto-assetstrading investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 07.04.2022