Internethandelsplattform Crypto SuperStar – BaFin ermittelt
Von der Onlinehandelsplattform Crypto SuperStar wird eine automatische Handelssoftware zum Handel in Kryptowährungen angeboten.
Zu Crypto SuperStar hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die unbekannten Betreiber der Plattform keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen habe und auch die Verantwortlichen der Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.
Nach Meinung der BaFin begründen die der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen sowie die Inhalte der Homepage crypto-superstar.io die Annahme, dass die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die Trading-Software so ausgestattet sei, dass die Mitglieder die Möglichkeit haben, Trades auf dem Krypto-Handelsmarkt zu tätigen und man das System so gestalte, dass jeder, der die Fähigkeit hat, mit Kryptowährungen zu handeln, dies auch tun kann und es also keine Rolle spielen würde, ob man ein unerfahrener Händler sei oder nicht über die finanziellen Mittel verfüge, um große Geldsummen in das Handelskonto zu investieren und man mit der Crypto SuperStar Trading-Software in der Lage sei, sich einen Namen in der Welt des Krypto-Handels zu machen.
Weiterhin wird damit geworben, dass man die Handelsplattform mit Blick auf die Benutzerfreundlichkeit entwickelt habe und aus diesem Grund man leicht durch die Website navigieren, auf das Handelskonto zugreifen und eine Live-Handelssitzung starten könne und man auch hochmoderne Trading-Bots einsetzen würde, die verwendet werden können, um den Krypto-Markt zu scannen und Handelsmöglichkeiten zu identifizieren, die zu den voreingestellten Handelsparametern passen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Crypto SuperStar bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Crypto SuperStar
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von Crypto SuperStar bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform crypto-superstar.io investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Crypto SuperStar investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 16.06.2022