
Internethandelsplattform cryptofinancelimited – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform cryptofinancelimited werden verschiedene Anlagen bzw. Anlagepläne angeboten.
Auf der Homepage wird damit geworben, dass Crypto Finance Limited ein führendes bankenunabhängiges Finanzunternehmen sei, das Privatkunden, institutionellen Anlegern und Kunden von Finanzberatern erstklassige Anlagepläne, Finanzberatung, Unternehmensfinanzierung und Vermögensverwaltungsdienste bietet.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass cryptofinancelimited ein in 2013 gegründetes Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz sei und das Unternehmen aus einem Team von erfahrenen Bergbautechnikern und Krypto-Experten, Wirtschaftsanalysten, Börsenmaklern und Ökonomen bestehen würde, die über langjährige Erfahrung verfügen und ihre Fähigkeiten ständig weiterentwickeln.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 100,00 bis US-$ 100.000,00 angeboten, z. B.
- - ein STARTERPLAN und
- - ein EXECUTIVE PLAN.
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die cryptofinancelimited bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der FINMA
Die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat einen Warnhinweis veröffentlicht, dass cryptofinancelimited nicht mit der Gesellschaft Crypto Finance AG mit Sitz in Zug, Schweiz, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen sei, zu verwechseln ist.
Möglichkeiten für Anleger der cryptofinancelimited
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der cryptofinancelimited bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cryptofinancelimiteds.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cryptofinancelimited investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.