Internethandelsplattform Cryptoprofit1 – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Cryptoprofit1 werden insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Kryptowährungen, etc., sowie Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man mit den heißesten Kryptowährungen des Jahres 2019: Bitcoin, Ethereum, Litecoin und andere handelt und man mit CFDs auf Aktien der Unternehmen mit der besten Performance handeln soll, die an der NYSE und NASDAQ notiert sind.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Cryptoprofit1 als einer der Branchenführer heraussticht, und zwar, da die Handelsplattform zu 100 % webbasiert sei, so dass man keine Software herunterladen müsse und dies es einfach mache, von überall aus zu handeln und man auch keine Handelserfahrungen haben müsse, um loszulegen.
Es werden auch verschiedene Kontotypen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 500,00 bis US-$ 10.000,00 angeboten, nämlich
- - ein STARTER Konto,
- - ein REGULAR Konto,
- - ein PREMUIM Konto,
- - ein ULTIMA Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Cryptoprofit1 bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Zwar wird auf der Webseite von Cryptoprofit1 dargestellt, dass eine Regulierung durch verschiedene Behörden, wie etwa die Aufsichtsbehörde Zyperns, CySEC, bestehen würde. Nach einer Recherche auf der Webseite der CySEC zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages war aber keine Regulierung der Cryptoprofit1 durch die CySEC ersichtlich.
Warnhinweis der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC)
Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde, die SEC, hat auch die Cryptoprofit1 in eine Liste von Unternehmen aufgenommen, die fälschlicherweise behaupten, in den Vereinigten Staaten registriert und zugelassen zu sein, wenn sie um Investoren werben bzw. in dieser Liste werden auch Unternehmen aufgeführt, die sich als in den USA registrierte Wertpapierfirmen ausgeben.
Möglichkeiten für Anleger der Cryptoprofit1
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Cryptoprofit1 bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cryptoprofits1.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Cryptoprofit1 investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 05.05.2022