
Onlinehandelsplattform Cryptoscore – Achtung
Von der Internethandelsplattform Cryptoscore werden Anlagen bzw. ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man einem helfe in Alternativanlagen sowie gewinnbringende Baskets zu investieren und man einem während der gesamten Laufzeit begleitet und Cryptoscore für einem die Risiken übernimmt dafür sichere Gewinne garantiert.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass man mit dem Fokus, Investments so zu vermehren, ohne damit Sicherheiten oder Risiken zu übersehen, seit 2022 diverse Blockchain Investmentmöglichkeiten sowie das Crypto-Staking auf professioneller Basis anbietet und das Unternehmen wöchentlich an Reichweite gewinne und die Vorstellungen der Kunden bis in kleinstes Detail erfülle.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Cryptoscore bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)
Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat auch die Cryptoscore auf ihre Warnliste gesetzt.
Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.
Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.
Möglichkeiten für Anleger der Cryptoscore
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Auch wenn keine Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten angeboten würden, kann es sich bei Anlagen in Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder um einen erlaubnispflichtigen Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder auch um einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel handeln.
Soweit von Cryptoscore bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform swisscryptoservice.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Cryptoscore investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 19.12.2022