Internethandelsplattform CTX Prime – Achtung
Von der Internethandelsplattform CTX Prime werden Anlagen im Bereich des Forex-Handels sowie auch z. B. Kontrakte in Aktien und Indizes angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass das gesamte Konzept und der Ansatz von CTX Prime dem Handelserfolg des Kunden gewidmet sind und man Funktionen, wie blitzschnelle Ausführungsgeschwindigkeit, wettbewerbsfähige Preise und On-Demand anbietet, wenn es benötigt wird.
Außerdem wird damit geworben, dass die Online-Tradingplattform von CTX Prime Zugang für den Kunden zu mehr als 350 Finanzinstrumenten, die alle in Echtzeit verfügbar sind, auch wenn die Märkte schwanken, ist.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem verschiedenen Leistungsspektrum angeboten, nämlich
- - ein Nuisance-Free Account,
- - ein Auto Trading Account,
- - ein Soziales Handelskonto.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Konkrete Warnung der BaFin zu CTX Prime
Nach einem von der BaFin veröffentlichten Hinweis begründen die Inhalte der Webseite der ctxprime.com die Annahme, dass von der Gesellschaft RMD DEVELOPMENTS LTD Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betrieben werden, ohne dass eine Erlaubnis der BaFin besteht.
Die BaFin hat auch darauf verwiesen, dass sie der RMD DEVELOPMENTS LTD keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform CTX Prime und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die CTX Prime unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die CTX Prime bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der CTX Prime
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der CTX Prime bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform CTX Prime investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform CTX Prime investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 20.10.2020