Handelsplattform dash-trader – Achtung!
Von der Onlineplattform dash-trader.com werden Anlagen in Form eines Handels mit Kryptowährungen angeboten. Auf der Internetpräsens findet sich kein Hinweis, wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform dash-trader ist.
Auf der Homepage wird mit einer einfachen Bedienbarkeit und einer Sicherheit der Einlage durch Verschlüsselungstechnologie geworben. Alleine durch eine Verschlüsselung ist aber eine Sicherheit der Einlagen nicht gegeben.
Es werden auch verschiedene Boni und Kontovarianten angeboten, nämlich
- ein Konto für Anfänger,
- ein Konto für einen fortgeschrittenen Anfänger,
- ein Konto Pro und
- ein Konto Experte.
variieren die Mindesteinzahlungen und die Boni.
Warnhinweise der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) wird darauf hingewiesen, dass die Betreiber der Webseite www.dash-trader.com über keine Erlaubnis der FMA verfügen keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtigen Finanzdienstleistungen angeboten werden dürfen.
Außerdem rät auch die FMA dringend davon ab, Investitionen über die Webseite www.dash-trader.com zu tätigen.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform dash trader und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die www.dash-trader.com unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der Summit Trade Co.
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die dash trader, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der dash-trader.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Dash investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 05.05.2020