Handelsplattform deutschebrokerfx – Vorsicht!
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte fest, dass die Gesellschaft auf ihrer ihrer Homepage deutschebrokerfx.com angibt von der BaFin und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt zu werden. Beides trifft nicht zu. Außerdem seien Dokumente, die mit dem Logo der BaFin versehen sind und von der deutschebrokerfx verwendet werden, Fälschungen.
Die Gesellschaft tritt unter anderem an geschädigte Anleger der Firma Option888 heran und gibt vor im Namen der BaFin zu handeln und gegen eine Gebühr Gelder von der Firma Option888 zurückzuholen.
Damit handelt die deutschebrokerfx laut der BaFin ohne deren Erlaubnis, so dass Anleger deshalb vorsichtig sein sollten.
Soweit Unternehmen über keine Erlaubnis der BaFin verfügen, handeln diese unerlaubt und verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz.
Dies wirft kein gutes Licht auf die Firma deutschebrokerfx.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform deutschebrokerfx.
Anleger die bei der Internethandelsplattform deutschebrokerfx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.02.2021