Onlinehandelsplattform Dexa-Coin – Achtung
Von der Internethandelsplattform Dexa-Coin wird ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass seit dem Auftreten von immer mehr attraktiven Möglichkeiten, in Devisenmärkte zu investieren, Dexa-Coin eine Plattform entwickelt habe, um Gelegenheitsanleger über ehemals bestehende Grenzen hinweg mit Kapitalmärkten zu verbinden und ein Großteil der Bevölkerung dies für einen komplexen Markt hielt, der nur Fachleuten vorbehalten war und mit Dexa-Coin man ohne viele Vorkenntnisse handeln könne.
Außerdem wird auf der Webseite mit einer hohen Profitabilität und kontrollierten Verlusten geworben und dass der Handel mit Kryptowährungen dank Kapitalrenditen von bis zu 85 % in weniger als einer Stunde eine sehr attraktive Option sei und dies jedoch nicht alles sei und Dexa-Coin einem die Möglichkeit bieten würde, Finanztransaktionen frühzeitig zu beenden und man so Verluste mit nur einem Klick verhindern könne.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 250,00 bis € 1.000.000,00 angeboten, nämlich
- - ein STARTER KONTO,
- - ein FORTGESCHRITTENER STARTER KONTO,
- - ein PROFI KONTO,
- - ein VIP KONTO.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Dexa-Coin bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Dexa-Coin
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Dexa-Coin bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform dexa-coin.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Dexa-Coin investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 21.04.2022