Onlinehandelsplattform e-euroinvest – BaFin ermittelt
Bezüglich der Internethandelsplattform e-euroinvest.com hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die e-euroinvest, Schweiz, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Ansicht der BaFin begründen die Inhalte der Homepage und die der BaFin vorliegenden Unterlagen und Informationen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Von der Handelsplattform e-euroinvest werden Anlagen in Aktien, offenbar in Form von Differenzkontrakten, und in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass langfristig eine Anlage in Aktien gegenüber anderen Geldanlagen unschlagbar sei, da man die Hochphasen an der Börse nutzt und schwache Zeiten aussitzt.
Auf der Homepage wird auch damit geworben, dass man eine hochsichere Plattform bietet sowie ein Handel mit niedrigen Provisionen und man eine transparente Plattform sei und man keine Gebühren / Provisionen für die Trader verstrecke und die leistungsstarke Plattform dem Benutzer die beste Handelserfahrung bieten würde.
Es werden auch verschiedene Investitionen Pläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 1,00 bis € 9.999,00, von € 10.000,00 bis € 99.999,00 und € 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Silber Plan,
- - ein Gold Plan,
- - ein Account Balance.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Möglichkeiten für Anleger der e-euroinvest
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in
- - Kryptowährungen,
- - Forex-
- - sowie Differenzkontrakten (CFD´s)
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die e-euroinvest, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von e-euroinvest bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform e-euroinvest.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform e-euroinvest investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.10.2021