
Onlineplattform EU Option Trade – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform EU Option Trade werden unter der Domain eu-option.com u. a. Kryptowährungshandelsgeschäfte angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform EU Option Trade sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma EU Option Trade nicht zu entnehmen.
Es findet sich lediglich ein Hinweis darauf, dass die Firma EU Option Trade Am Höfgen 15, 42781 Haan, in Deutschland eine Niederlassung hätte. Ein rechtsverbindliches Impressum findet sich im Rahmen des Internetauftritts ebenfalls nicht. Ein Anleger kann dem Internetauftritt nicht entnehmen, wer die verantwortlichen Organe der Firma EU Option Trade oder einer Betreibergesellschaft wären.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 27.01.2022, die in diesem Zusammenhang gemäß § 34 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klarstellte, dass eine angeblich in 42781 Haan, Frankfurt am Main, ansässige EU Option Finance AG keine Erlaubnis nach dem KWG zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen würde. Der Inhalt auf der Webseite eu-option.com würden die Annahme rechtfertigen, dass die Firma EU Option Finance AG unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten würde.
Die Firma EU Option Trade verfügt über keine Erlaubnis der BaFin in Deutschland über die Handelsplattform eu-option.com die vorgenannten Handelsgeschäften anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform EU Option Trade.
Anleger die bei der Internethandelsplattform EU Option Trade investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.03.2022