
Handelsplattform everfx – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform everfx werden unter der Domain everfx.com CFD-Handelsgeschäfte angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte mittlerweile mit Bescheid vom 24.03.2020 gegenüber der Betreibergesellschaft der Handelsplattform everfx.com, der Firma ICC Intercertus Capital Ltd., die auf den Cayman Inseln ihren Sitz hat, fest, dass das Unternehmen keine Erlaubnis hat, in Deutschland deutschen Kunden finanzielle Differenzkontrakte, Termingeschäfte, Futures, Optionen und andere derivate Kontrakte anzubieten, die auf Grundwerte, wie Waren, Finanzinstrumente, Währungen, Zinssätze, Indizes oder Kombinationen dieser Produkte laufen. Das Unternehmen würde unerlaubt handeln und gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.
Dies wirft ein äußerst negatives Licht sowohl auf die Betreiberfirma, als auch die Handelsplattform everfx.com.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform everfx.com.
Anleger die bei der Internethandelsplattform EverFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 04.06.2020