
Handelsplattform everycmarket – Vorsicht!
Von der Onlinehandelsplattform everycmarket werden unter der Domain www.everycmarket.com Anlagen in Form des Handels mit Kryptowährungen, Aktien, EFT´s und Optionen angeboten
Risiken
Die Risiken bei einem Handel in Kryptowährungen hängen hauptsächlich mit ihrer Volatilität zusammen. Sie bergen ein hohes Risiko und sind spekulativ. Unvorhergesehene Änderungen in der Marktstimmung können zu starken und plötzlichen Kursbewegungen führen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Wert von Kryptowährungen schnell um hunderte, wenn nicht tausende von Dollar fällt.
Darüber hinaus sind Kryptowährungen unreguliert und werden derzeit von Regierungen und Zentralbanken nicht reguliert.
Der Kryptowährungshandel birgt zusätzliche Risiken wie z. B. „Hard Forks“ oder Handelsaussetzung.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Unabhängig davon wurde weder der Internethandelsplattform everycmarket.com noch deren Betreibergesellschaft, CCAI Ltd., die ihren Sitz auf St. Vincent und den Grenadinen hat, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt, in Deutschland mit deutschen Anlegern entsprechende Handelsgeschäfte abzuwickeln. Die Betreibergesellschaft und die Handelsplattform handeln folglich unreguliert und verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Im Übrigen finden sich im Internet eine Vielzahl negativer Berichte zur Handelsplattform everycmarket.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt eine Vielzahl von Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen hohe Schäden erlitten haben.
Anleger, die bei der Internethandelsplattform everycmarket investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform everycmarket investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 30.10.2020