Onlinethandelsplattform executiveprofx – Achtung
Von der Internethandelsplattform executiveprofx werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte und auch ein Handel in Währungen (Forex) angeboten.
Auf der Webseite wird mit einer einfachen Abhebung von Gewinnen oder Einzahlungen, wann immer man es wünscht, geworben und dass das Geld bei executiveprofx sicher ist. Außerdem wird auch dargestellt, dass bis zu 100 % Willkommensbonusse und Handelsboni, um Gewinne zu erzielen, gewährt werden.
Nach einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist allerdings die Gewährung derartiger Boni verboten.
Auch wird auf der Webseite ausgeführt, dass es die Mission von executiveprofx sei, den Kunden die beste Online-Handelserfahrung zu bieten und man dazu eine intuitive Handelsplattform offeriert, die mit den neusten technologischen Weiterentwicklungen ausgestattet ist, die sich sowohl an neue Händler als auch Profis richten.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Konkrete Warnung der BaFin zu executiveprofx
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass die executiveprofx nicht von der BaFin beaufsichtigt wird und soweit in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betrieben werden, das Unternehmen ohne Erlaubnis der BaFin tätig sei.Soweit den Kunden Unterlagen zur Verfügung gestellt würden, in dem eine Registrierung in einem Land der europäischen Wirtschaftszone behauptet wird, würde fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass das Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin hätte. Dies würde aber nicht zutreffen.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform executiveprofx und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die executiveprofx unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die executiveprofx bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der executiveprofx
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der executiveprofx bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform executiveprofx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform executiveprofx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 05.11.2020