Onlineplattform Fast Crypto FX Trade– Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Fast Crypto FX Trade werden unter der Domain fastcryptofxtrade.com u. a. Forex-Handelsgeschäfte angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Forex Handel – hohe Risiken
Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.
Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform Fast Crypto FX Trade sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Fast Crypto FX Trade nicht zu entnehmen. Auch ein rechtsverbindliches Impressum findet sich nicht. Ein Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Fast Crypto FX Trade oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft wären, ist dem Internetauftritt ebenfalls nicht zu entnehmen.
Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) veröffentlichte am 25.11.2021 eine Mitteilung zur Firma Fast Crypto FX Trade, wobei sie in diesem Zusammenhang feststellte, dass die Firma nicht berechtigt wäre, Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte in Großbritannien über die Handelsplattform anzubieten. Die Firma würde deshalb unerlaubt bzw. ohne Genehmigung agieren.
Auch in Deutschland verfügt die Firma Fast Crypto FX Trade über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform fastcryptofxtrade.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Fast Crypto FX Trade.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Fast Crypto FX Trade investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 05.02.2022