
Internethandelsplattform FAST INVEST – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform FAST INVEST werden Investitionen angeboten, wobei das Kapital dann offenbar in die Vergabe von Krediten investiert werden soll.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die FAST INVEST-Plattform ein hochmodernes Finanzierungstool sie und die Gesellschaft helfen würde, passive Einkommensströme aufzubauen und finanzielle Freiheit zu erzielen.
Weiterhin wird auf der Homepage dargestellt, dass, wenn man daran denkt, € 1.000,00 zu investieren, man diese Summe auf zehn oder mehr Investitionsmöglichkeiten aufteilen soll und durch die Diversifizierung das Risiko so dünn gestreut würde, dass potenzielle Verluste vollständig durch die Gewinne abgedeckt werden und man nicht einmal bemerken würde, dass man passiert ist.
Es würde sich um einen Prozess der Finanzierung handeln, der es Einzelpersonen ermöglicht, Geld zu verleihen und zu leihen, ohne eine traditionelle Finanzinstitution (d. h. Bank) in Anspruch nehmen zu müssen.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass intelligente und breit gefächerte Investitionen zu tätigen, solange dies möglich sei, ein wichtiger Teil des Aufbaus eines komfortablen zukünftigen Kapitals sei und die finanzielle Freiheit auf der Fähigkeit beruhen würde, eine intelligente Entscheidung zu treffen, wenn es um die Verwaltung von Geld geht und angesichts der Sparzinsen, die im Keller sind, es nicht mehr genügen würde, jeden Cent zu sparen und es an der Zeit sei, diese Cent einzusetzen und zu vermehren.
Auch wird darauf verwiesen, dass man verstehe, dass nur ein hoher Zinssatz Investoren zur Teilnahme an der Plattform bewegen könne und dies ein Standardmerkmal von FAST INVEST sei und man sich die Darlehen mit einem Zinssatz von bis zu 14 % in unserer Darlehensliste anschauen soll oder man nach diskontierten Darlehen auf unserem Sekundärmarkt suchen soll.
Möglichkeiten für Anleger der FAST INVEST
Anleger, die der FAST INVEST Kapital zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, etwa bei einer Rückzahlung von Kapital, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.
Bei dem Angebot von FAST INVEST, Kapital entgegenzunehmen, das dann für eine Investition in Darlehen verwendet werden soll, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft bzw. um Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln.
Für das Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigt ein Anbieter, wenn er derartige Geschäfte Anlegern im Inland anbietet, aber nach unserer Auffassung eine Erlaubnis der BaFin.
Über eine entsprechende Erlaubnis verfügt aber die FAST INVEST, soweit uns bekannt, nicht.
Warnung der italienischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CONSOB)
Im Übrigen hat auch die italienische Finanzmarktaufsichtbehörde, die CONSOB, einen Warnhinweis veröffentlicht, dass sie die Webseite fastinvest.com gesperrt hat. Die CONSOB kann hinsichtlich Anbieter, die Finanzdienstleistungen in Italien anbieten, ohne über eine entsprechende Genehmigung der CONSOB zu Verfügung, den Zugang zu Webseiten blockieren.
Soweit von der FAST INVEST angeboten wird, Kapital entgegenzunehmen, das für die Vergabe von Krediten investiert wird, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger unter Umständen ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen begründen lassen.
Im Fall eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen kann nach der Rechtsprechung unter Umständen sowohl die Gesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. § 15 WpIG auf Schadensersatz haften.
Auch weitere Ansprüche sind denkbar.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der FAST INVEST Kapital zur Verfügung gestellt haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform FAST INVEST investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 04.05.2022