Internethandelsplattform FDI Funds– Achtung
Von der Internethandelsplattform FDI Funds werden insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Kryptowährungen, Aktien etc., angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass man seit 2012 konsequent Maßnahmen ergriffen habe, um sicherzustellen, dass die Plattform den Online-Handel und das Investieren für jeden zugänglich macht, in dem ein Gleichgewicht zwischen einem einfachen Zugang für Anfänger und der Verbesserung wichtiger Elemente für erfahrene Trader geschaffen wird. Des Weiteren würde eine einfach zu bedienende Handelsplattform geboten und man verbringe viel Zeit mit der Ausbildung der Kunden.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Konkrete Warnhinweise der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass sie der fiting Ltd. als Herausgeberein der Webseite fdifunds.com keine Genehmigung zum Betreiben von Bankgeschäften und der Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat und das Unternehmen auch nicht als vertraglicher verbundener Vermittler eines lizenzierten Instituts tätig sei.
Die fiting Ltd. unterliegt auch nicht der Aufsicht der BaFin, so die Behörde.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform FDI Funds und anderer Handelsplattformen, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.
Möglichkeiten für Anleger der FDI Funds
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit von FDI Funds Anlegern in Deutschland Anlagen, insbesondere auch in Form von Derivaten, angeboten werden, kann es sich um ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) handeln.
Soweit nach dem Hinweis der BaFin die FDI Funds über keine Genehmigung der Behörde zum Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen besitzt und aber derartige Geschäfte, die eine Erlaubnis voraussetzen, angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform FDI Funds investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform FDI Funds investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.03.2021