Onlinehandelsplattform First Notch Trading – Achtung
Von der Internethandelsplattform First Notch Trading werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s), z. B. auf Rohstoffe, sowie Anlagen im Forex-Bereich, sowie auch nach eigener Aussage auf der Homepage Anlagen in Kryptowährungen und Devisenoptionen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass First Notch Trading einen optimalen Handelsservice bietet, der in der Lage ist, jede Woche einen Gewinn von bis zu 18 % des investierten Geldes zu erzielen und man mit einer breiten Palette von Vermögenswerten, Kryptos, Devisenoptionen und Rohstoffen handelt.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass First Notch Trading eine Gruppe von Investoren, Händlern, Analysten und Brokern mit wertvoller Erfahrung im Devisenbereich sei und First Notch Trading ihre Zeit der Forschungsentwicklung widmen würde und jeder auf der ganzen Welt Investor werden könne und man Anlegern jeder Größe Anlagevehikel bieten würde, die daran interessiert seien, Teil der revolutionären Forex-, Binäroptions-, Kryptowährungs- und Bitcoin-Mining-Welt zu sein.
Es werden auch verschiedene Pläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 500,00 bis US-$ 50.000,00 offeriert, nämlich
- - ein STARTER Plan,
- - ein SILBER Plan,
- - ein GOLD Plan,
- - ein PLATIN Plan.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die First Notch Trading bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Auf der Webseite wird zwar dargestellt, dass man professionelle Trader und Portfoliomanager sei, die den Anlegern Gewinne zurückgeben, die von der Securities and Exchange Commission garantiert und reguliert seien.
Selbst wenn eine Regulierung durch die Securities and Exchange Commission bestehen würde, würde die First Notch Trading, wenn sie derartige Geschäfte in Deutschland anbietet, auch eine Erlaubnis der BaFin benötigen.
Warnhinweis der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
Die spanische Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV) hat auch einen Hinweis veröffentlicht, dass firstnotchtrading.com nicht im Register der CNMV eingetragen ist und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt ist.
Möglichkeiten für Anleger der First Notch Trading
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der First Notch Trading bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform firstnotchtrading.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform First Notch Trading investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 17.11.2021