Onlinehandelsplattform Flawlesstradefx – BaFin ermittelt
Hinsichtlich der Flawlesstradefx Ltd. hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen) hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Auf der Webseite flawlesstradefx.com würde auch behauptet, dass man über eine Erlaubnis der BaFin sowie anderer EU-Aufsichtsbehörden verfüge. Dies wäre falsch, so die BaFin.
Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Von der Internethandelsplattform Flawlesstradefx werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte sowie Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man sich tausenden von Händlern anschließen soll, die mit Flawlesstradefx bereits Gewinne erzielen und den Zugang zu über 40.000 CFDs auf die globalen Währungspaare erhält.
Außerdem wird auf der Homepage damit geworben, dass Flawlesstradefx Ltd. von einer Gruppe von Experten im Finanzbereich mit einer klaren Vorstellung davon gegründet worden sei, eine gerichtete Web-Trading-Brokerage zu machen, die einer breiten Palette von Brokern und Stiftungen auf der ganzen Welt die Anlageverwaltung ermöglichen würde und dass innovative Fundament der Organisation im Hinblick auf die fortschreitenden Bedürfnisse des Brokers entwickelt wurde, um zusammen mit robusten Verbänden innerhalb des Bankgensystems und mit Liquiditätsanbietern die Flawlesstradefx Ltd. beabsichtigt, unter den besten Handelstreffen auf dem heutigen Markt einen herausragenden Platz zu bieten.
Es werden auch unterschiedliche Investitionspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsangebot und verschiedenen Mindesteinzahlungen von US-$ 1.000,00 bis US-$ 50.000,00 offeriert, nämlich
- - ein BROZEPAKET,
- - ein SILBERPAKET,
- - ein GOLDPAKET,
- - ein DIAMANT-PAKET,
- - ein VIP-HANDELSPLAN.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Möglichkeiten für Anleger der Flawlesstradefx
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Flawlesstradefx bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform flawlesstradefx.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Flawlesstradefx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 12.10.2021