
Handelsplattformen FPMarkets - Achtung
Von der Onlineplattform FPMarkets werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf Forex, Indizes, Rohstoffe, Aktien und Kryptowährungen angeboten.
Auf der Webseite von FPMarkets wird darauf verwiesen, dass die Plattform ein in Australien registrierter Broker sei, der 2005 gegründet worden ist.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass man für größte Kundenzufriedenheit, beste Ausführung und den besten Kundensupport 36 Auszeichnungen seit 2005 gewonnen habe und sich von anderen Wettbewerbern durch einen profunde Kenntnis der Händlerbedürfnisse unterscheidet und dass die Kombination aus Preis, Ausführungsgeschwindigkeit, modernen Plattformen, Produktpalette, Kundensupport und Marktanalyse der wichtigste Faktor sei, damit die Kunden das notwendige Vertrauen in ihren Broker fassen.
Außerdem wird darauf verwiesen, dass First Prudential Markets Pty Ltd. ein australisches Unternehmen sei, dass von der Australian Securities and Investment Commission zugelassen sei und FPMarkets eine Gruppe von Unternehmen sei, das von der Cyprus Securities and Exchange Commission zugelassen sei und von dieser Behörde reguliert sei.
Der Handel soll insbesondere über MetaTrader 4 erfolgen.
Es werden auch verschiedene Kontoformen, etwa Forex-Kontotypen, nämlich
- - ein Standard Konto,
- - ein Raw Konto,
mit verschiedenen Leistungsspektrum sowie auch
Iress-Kontotypen, nämlich
- - ein Standard Konto Iress,
- - ein Platin Konto Iress,
- - sowie ein Premium Konto Iress,
mit verschiedenen Mindesteinzahlungen und einem verschiedenen Leistungsspektrum angeboten.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform FPMarkets und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die FPMarkets unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der FPMarkets
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die FPMarkets, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der FPMarkets bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform fpmarkets.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform FPMarkets investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 02.08.2020