Internethandelsplattform frankfurtfx – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform frankfurtfx werden nach eigenen Angaben Anlagen in Form von binären Optionen angeboten.
Auf der Homepage frankfurtfx.com wird damit geworben, dass frankfurtfx die führende Handelsplattform für binäre Optionen sei.
Auf der Homepage wird weiterhin dargestellt, dass frankfurtfx die Vision hat, dem Händler die sicherste, bequemste und rundum beste Handelserfahrung zu bieten und die Preise und Ausführungsmodule für die Nutzung der aktuellsten und fortschrittlichsten Technologien sorgen würden.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 5.000,00 bis US-$ 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein SILVER Konto,
- - ein GOLD Konto,
- - ein PLATINUM Konto,
- - ein VIP Konto.
Hohe Risiken beim Handel in binären Optionen
Binäre Optionen sind Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Ob ein Barausgleich zugunsten des Anlegers anfällt, hängt davon ab, ob vor Ablauf hinsichtlich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrunde liegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Anleger spekuliert z. B. darauf, dass ein Wert oder Preis einer Aktie, einer Währung oder einer Kryptowährung in einer bestimmten Zeit steigt oder fällt. Tritt das entsprechende Ereignis nicht ein, ist ein Totalverlust gegeben.
Binäre Optionen werden auch nicht an einer Börse oder einem liquiden Markt gehandelt.
Bei Anlagen in binären Optionen bestehen hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust.
Aus diesem Grund hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verbot des Vertriebs und des Verkaufs von binären Optionen an Privatanleger in Deutschland erlassen.
Konkrete Warnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns
Zwar wird auf der Webseite frankfurtfx.com dargestellt, dass eine Lizenzierung durch die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) bestehen würde.
Die CySEC hat allerdings darauf hingewiesen, dass sie frankfurtfx.com keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder der Durchführung von Anlagetätigkeiten erteilt hat.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Internethandelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger in Deutschland von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin haben, angesprochen werden.
Von frankfurtfx wird zwar auch noch Genehmigungen anderer Finanzmarktaufsichtsbehörden, wie etwa der britischen Finanzmarktaufsichtbehörde verwiesen. Soweit uns bekannt, verfügt die frankfurtfx bzw. deren Betreibergesellschaft aber nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der frankfurtfx
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der frankfurtfx bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform frankfurtfx.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform frankfurtfx investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.