
Onlinehandelsplattform FXPace - Staatsanwaltschaft ermittelt
Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges gegen eine andere Handelsplattform, in deren Rahmen 2021 in Israel und Georgien verantwortliche Personen festgenommen, Durchsuchungen stattfanden und Beweismaterial sichergestellt wurde, konnten auch Verbindungen zur Handelsplattform FXPace festgestellt werden.
Erste Auswertung der Ermittlungsmaßnahmen würden den Verdacht bestätigen, dass die Tätergruppe in den vergangenen Jahren auch u. a. die Plattform FXPace betrieben hat.
Beim Öffnen der Webseite von FXPace erscheint zwar ein Hinweis, dass sich die Homepage nicht an Bürger der EU richtet. Allerdings ist die Webseite auch in Deutsch aufrufbar und im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Deutschland sind möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt Anleger in Deutschland angesprochen und zu Einzahlungen bewegt worden.
Von der Onlinehandelsplattform FXPace werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Rohstoffe, Metalle, Aktien etc. sowie auch Anlagen im Forex-Bereich angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass die MT4-Handelsplattform Einfachheit mit modernster Technologie kombiniert und man immer nur ein paar Klicks von der Kontoeröffnung entfernt ist und man den Händlern die Stabilität und Zugänglichkeit, die man für einen sicheren Handel rund um die Uhr unter allen Marktbedingungen benötigt, bietet.
Außerdem wird auf der Homepage auch damit geworben, dass man bei FXPace stolz auf die hochmoderne Auftragsabwicklung, wettbewerbsfähige Spreads und vor allem auf den Service und den Support rund um die Uhr ist und man sich bemühe, die Handelserfahrung der Kunden zu einer angenehmen Erfahrung zu machen und die Beziehung jedes Kontoinhaber und Geschäftspartner zu schätzen.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 100,00 bis US-$ 25.000,00 und mehr offeriert, nämlich
- - ein STANDARDKONTO,
- - ein PROFESSIONELLES KONTO, li>
- - ein ELITE-KONTO (VIP).
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die FXPace bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Soweit von FXPace Anlegern in Deutschland aktuell noch Anlagen angeboten werden oder auch früher Anlagen in Form von Differenzkontrakten und Forex-Kontrakten angeboten wurden, benötigt FXPace dafür eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der FXPace
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der FXPace bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform fxpace.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform FXPace investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 07.11.2021