
Internethandelsplattform fxprimechoice – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform fxprimechoice werden Anlagen vor alle im ForexBereich und auch in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass fxprimechoice eine moderne Anlageberatung anbietet und man eine bessere Auswahl nutzen solle
Außerdem wird ausgeführt, dass man, hin- und hergerissen zwischen der Wahl eines Online-Brokers und eines Vermögensverwalters bei fxprimechoice von beiden Experten anstatt von einem profitieren könne.
Des Weiteren wird auf der Homepage damit geworben, dass ein verantwortungsvolles Handeln die Expertise von fxprimechoice sei und äußerstes Engagement im verantwortungsvollem Service der Kunden mit den neusten Innovationen bei Forex-Tools und Handelsressourcen, um Handelstransaktionen fachmännisch abzuwickeln, den Kunden leicht beruhigen könne und fxprimechoice über ein vielfältiges Produktportfolio, einschließlich Investmentbanking und internationalem Handel auf verschiedenen Plattformen verfügt, das sich an vermögende Privatpersonen und das Einzelhandelssegment in verschiedenen Regionen und Segmenten richtet.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen offeriert, nämlich
- - ein Silberpaket,
- - ein Goldpaket,
- - ein Platin-Paket,
- - ein Elite-VIP-Paket.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust.
Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Auch sind auf der Webseite keinerlei Angaben zu einer Postadresse oder zu einer Telefonnummer angegeben und auch rechtsverbindliches Impressum ist nicht vorhanden.
Es finden sich auch auf der Homepage keinerlei Angaben zu einer Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde in Europa.
Möglichkeiten für Anleger der fxprimechoice
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in
- - Kryptowährungen,
- - Forex-
- - sowie Differenzkontrakten (CFD´s)
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die fxprimechoice, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von 1K Daily Profit bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform fxprimechoice.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform fxprimechoice investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.06.2021