Handelsplattform gfxroyal- BaFin greift ein
Gegenüber der Capital Letter GmbH, München, der Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.gfxroyal.com hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde eine sofortige Einstellung eines unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Handelsplattformen www.gfxroyal.com werden u. a. deutschen Anlegern Anlagen in Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s) offeriert, und zwar auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Forex und Rohstoffe.
Damit wird von der Capital Letter GmbH nach Meinung der BaFin ein Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben.
Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügen die Gesellschaft nicht.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Auf der Webseite gfxroyal.com werden auch verschiedene Kontovarianten, nämlich
- - ein Explorer-Konto,
- - ein Basis-Konto,
- - ein Silber-Konto,
- - ein Gold-Konto,
- - ein Platin-Konto,
mit verschiedenen Mindesteinzahlungen und verschiedenen Leistungsspektrum, mit etwa auch unterschiedlichen Willkommensboni, angeboten.
Auch wird auf der Webseite damit geworben, dass es sich um eine vertrauenswürdige Plattform zum Kauf und zur Investition von Kryptowährungen handelt und Renditen bis 92 % möglich sind.
Außerdem wird dargestellt, dass es eine große Auswahl an Boni und Vorteilen und eine systematische, fachkundige Anleitung durch Analysten gibt sowie eine höchste Sicherheit und Transparenz für alle Kunden gegeben sei.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform gfxroyal und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die gfxroyal unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der gfxroyal
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die gfxroyal, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der gfxroyal.com bzw. deren Betreibergesellschaften ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform gfxroyal.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform gfxroyal investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.