Internethandelsplattform GiroFX – BaFin greift ein
Gegenüber der Asterblum GmbH i. G. hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.
Von der Asterblum GmbH i. G. wurde Kapital von Anlegern entgegengenommen und an Gesellschaften weitergeleitet u. a. für Anlagen bei der Handelsplattform www.girofx.com.
Damit hat die Asterblum GmbH i. G. nach Auffassung der BaFin ein Finanztransfergeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die Asterblum GmbH i. G. nicht.
Die BaFin hat auch darauf verwiesen, dass es sich bei GiroFX um eine nicht lizenzierte Handelsplattform handelt.
Von der Handelsplattform GiroFX wurden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) und ein Forex-Handel angeboten.
Soweit bekannt verfügte die GiroFX bzw. deren Betreibergesellschaft aber nicht über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnung der belgischen Finanzmarktaufsicht, der FSMA
Von der belgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Financial Services and Markets Authority (FSMA), wurde ebenfalls vor Anlagen mit der Handelsplattform GiroFX gewarnt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform GiroFX und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.
Möglichkeiten für Anleger der GiroFX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die GiroFX, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der GiroFX bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform girofx.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform GiroFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 27.10.2020