
Internethandelsplattform Go Ever Ups – Achtung
Von der Internethandelsplattform Go Ever Ups werden insbesondere Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s), auf verschiedene Basiswerte, insbesondre auf Kryptowährungen, sowie auch auf Aktien und Indizes etc. sowie Anlagen im Forex-Bereich angeboten.
Auf der Homepage von goeverups wird dargestellt, dass man brachenführend in Fragen der Fairness und Transparenz sei und man mit FX, Aktien, Futures, Indizes, Energien und Metalle handeln könne.
Des Weiteren wird auf der Homepage damit geworben, dass man das Vertrauen und die Loyalität des Kunden verdient, in dem man ein außergewöhnliches Handelsverhältnis mit überlegender Ausführung und niedrigen Kosten liefert und man bestrebt ist, die beste auf dem Markt verfügbare Ausführung mit der höchsten Geschwindigkeit und Qualität der Ausführung zu liefern und sich der Kunde auf eine konstant schnelle und genaue Preisgestaltung verlassen kann.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ / € 250,00 bis US-$ / € 100.000,00 offeriert, nämlich
- - ein Micro Account,
- - ein Standard Account,
- - ein Premium Account,
- - ein VIP Account.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Konkrete Warnung der Finanzmarktaufsicht Zyperns
Auf der Webseite von Go Ever Ups wird zwar auf eine Regulierung durch die CySEC ohne nähere Angaben hingewiesen.
Die Finanzmarktaufsicht von Zypern, die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC), hat aber darauf hingewiesen, dass Go Ever Ups keine Genehmigung der CySEC für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und für die Durchführung von Anlagetätigkeiten erhalten hat.
Behaupteter Zusammenhang zwischen Go Ever Ups und einer Evercore GmbH
Auf der Webseite von Go Ever Ups wird in einer „Risikowarnung“ darauf verwiesen, dass Anleger Geld verlieren, wenn sie mit einer Evercore GmbH, Frankfurt, CFDs handeln. Dies erweckt unseres Erachtens bei Anlegern den Eindruck, dass ein Zusammenhang zwischen Go Ever Ups und der Evercore GmbH, Frankfurt, besteht. Soweit bekannt, besteht aber zwischen der Evercore GmbH, Frankfurt, und der Go Ever Ups keinerlei Verbindung. Der Name der Evercore GmbH, Große Gallusstraße 18 in 60312 Frankfurt, wird insoweit missbräuchlich von Go Ever Ups verwendet.
Konkrete Warnung der BaFin zu Go Ever Ups
Nach einem Hinweis der BaFin ermittelt die Behörde gegen die Go Ever Ups. Die BaFin hat auch dem Betreiber der Handelsplattform Go Ever Ups keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt und die Go Ever Ups unterliegt auch nicht der Aufsicht der BaFin.
Im Übrigen hat die BaFin auch in einem Hinweis klargestellt, dass, soweit auf der Webseite von goeverups.com das von der BaFin beaufsichtigte Finanzdienstleistungsinstitut Evercore GmbH als Betreiber der Plattform genannt würde, dies nicht zutreffend würde. Es würde sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Evercore GmbH handeln. Die Inhalte der Webseite von Go Ever Ups würden auch die Annahme begründen, dass Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Go Ever Ups bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der goeverups
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der goeverups bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform goeverups.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Go Ever Ups investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 19.04.2021