Onlinehandelsplattform Growth Invest Limited – Achtung
Die Internethandelsplattform Growth Invest Limited bietet Anlagen in Kryptowährungen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man Investoren anziehe, um ein stetiges Einkommen zu erzielen und der Kern der Tätigkeit die Durchführung von Finanztransaktionen an den internationalen Börsen sei, wobei Risiken verwaltet und Gewinne garantiert würden.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass das Team aus erfahrenen Händlern bestehen würde, die seit mehr als zehn Jahren im Handel tätig sind und man das Finanzportfolio mit aktivem Gewinnpool aus dem ertragsstarken Vermögenswerten erstelle und die Gewinnung von zusätzlichem Kapital es ermögliche, Grenzen zu erweitern und voranzukommen und es die Mission sei, durch Minimierung von Risiken eine langfristige Rendite aus jeder Investition zu erzielen und growthinvestlimited.org nur sichere, transparente und ehrliche Beziehungen zu seinen Investoren aufbaue und man glaube, dass dies der einzige Weg ist, um das Ziel zu erreichen.
Es werden auch verschiedene Investitionspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 100,00 bis US-$ 12.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Starter Plan mit 2 % für zehn Tage,
- - ein Premium-Plan mit 3 % für zehn Tage,
- - ein Pro-Plan mit 4 % für zehn Tage.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Growth Invest Limited bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)
Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat auch die Growth Invest Limited auf ihre Warnliste gesetzt.
Die FINMA weist auch darauf hin, dass Growth Invest Limited nicht zu verwechseln ist mit der Growth Invest AG, die auch im schweizerischen Handelsregister eingetragen ist.
Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.
Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.
Möglichkeiten für Anleger der Growth Invest Limited
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Growth Invest Limited bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform growthinvestlimited.org investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Growth Invest Limited investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 09.06.2022