Internethandelsplattform GU Arex – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform GU Arex werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wir Indizes, Rosthoffe, Aktien und Kryptowährungen sowie Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Webseite wird ausgeführt, dass das Handelssystem der Maklergesellschaft Hunderte von Finanzinstrumenten mit vorteilhaften Bedingungen der Geschäftsabwicklung abdeckt und zu den wichtigsten Vorteilen der angebotenen Handelsbedingungen eine niedrige Margin-Anforderung, minimale Spreads, sofortige Ausführung und vieles mehr gehört.
Des Weiteren wird auf der Homepage damit geworben, dass das Maklerunternehmen GU Arex Anfang 2018 gegründet wurde und es in nur wenigen Jahren geschafft habe, den Status eines der größten CFD- und Forex-Brokers in Europa und Asien zu erreichen und bereits mehr als 200.000 Kunden die Zuverlässigkeit und Transparenz der Handelsbedingungen sowie den uneingeschränkten Zugang zum globalen Markt gelobt hätten.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 1.000,00 bis US-$50.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Händler Start Konto,
- - ein Trader Plus Konto,
- - ein Investor Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen europäischen oder amerikanischen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Auf der Homepage wird zwar dargestellt, dass GU Arex die Anforderungen der Finanzmarktaufsichtbehörde Zypern, der CySEC, und der Finanzmarktaufsichtsbehörde von Maurizios erfüllen würde. Damit wird aber unseres Erachtens nicht behauptet, dass GU Arex über eine Erlaubnis der CySEC verfügen würde. Eine Recherche per heute unserer Kanzlei bei der CySEC hat auch zum Begriff GU Arex auch keine Registrierung ergeben.
Soweit uns bekannt, verfügt die GU Arex bzw. deren Betreibergesellschaft auch nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweise der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde CNMV
Die spanische Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV) hat einen Hinweis veröffentlicht, wonach guarex.com nicht gestattet ist, Investmentservices in Spanien anzubieten.
Möglichkeiten für Anleger der GU Arex
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der GU Arex bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform guarex.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform GU Arex investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 07.06.2021