Onlineplattform Hallmark Fxpro – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Hallmark Fxpro werden unter der Domain hallmarkfxpro.com Kryptowährungsgeschäfte angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Hallmark Fxpro sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Hallmark Fxpro nicht zu entnehmen. Auch die vertretungsberechtigten Organe der Firma werden im Rahmen des Internetauftritts nicht benannt.
Es findet sich lediglich ein Hinweis darauf, dass die Firma Hallmark Fxpro in 66 Great Suffolk Street, London, Großbritannien, ihren Sitz hätte.
Seitens der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) wurde am 08.02.2021 eine Pressemitteilung veröffentlicht, der zu entnehmen ist, dass die Firma Hallmark Fxpro über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Finanzprodukte über die Handelsplattform anzubieten.
Auch in Deutschland verfügt die Firma Hallmark Fxpro über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform hallmarkfxpro.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt daher unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Hallmark Fxpro.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Hallmark Fxpro investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.02.2022