
Internethandelsplattformen HBCmarket – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform HBCmarket werden Anlagen in Derivaten angeboten.
Bei Derivaten handelt es sich um Termingeschäfte in Form von Swaps oder Optionsgeschäften bzw. auch um Differenzkontrakte.
Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s) stellen einen zweiseitigen Vertrag dar, in dem sich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer ein evtl. Differenz eines Marktpreises eines Basiswertes zu einem späteren Zeitpunkt zum Marktpreis zum Zeitpunkt des Vertragsschluss zu zahlen. Als Basiswerte kommen verschiedenste Basiswerte, wie Aktien, Rohstoffe, Indizes, Währungen etc. in Betracht.
Auf der Webseite www.hbc-marktes.com wird damit geworben, dass HBC Market in 2010 gegründet wurde und sich schnell zu einem der größten Forex-Broker der Welt entwickelt habe.
Als Vorteile werden auf der Webseite weiterhin u. a. geringe Spreads, superschnelle Handelsausführung, High-Tech Tools und ein ultimativer Risikoschutz & Sicherheit.
Von HBCmarket werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem verschiedenen Leistungsspektrum und verschiedenen Mindesteinzahlungen von € 250,00 bis € 150.000,00 angeboten, nämlich
- - ein MINI-Konto,
- - ein BRONZE-Konto,
- - ein SILBER-Konto,
- - ein GOLD-Konto,
- - ein VIP-Konto.
Der Handel soll insbesondere über MT4 erfolgen.
Hohe Risiken beim Handel in Derivaten bzw. Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Derivaten bzw. Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Investorenwarnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)
Seitens der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FMA, wurde bezüglich der Internethandelsplattform HBCmarket und deren Betreibergesellschaft, der HBC Market Ltd. eine Investorenwarnung veröffentlicht.
Die FMA hat dabei darauf hingewiesen, dass HBCmarket, soweit von dieser bzw. der Betreibergesellschaft Anlagen angeboten werden, diese nicht berechtigt sind, konzessionspflichte Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet ist.
Die FMA kann die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte oder natürliche juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich oder im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform HBCmarket und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die HBCmarket unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der HBCmarket
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die HBCmarket, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der HBCmarket bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform www.hbc-markets.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform HBCmarket investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 10.08.2020