Onlineplattform HCB Holding – Ermittlungen der BaFin
Bezüglich der Internetplattform hcb-holding.com hat die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die HCB Holding mit angeblichem Sitz in Großbritannien keine Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz (KWG) von Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Auf der Homepage hcb-holding.com wird fälschlicherweise ausgeführt, dass die HCB Holding seit dem 01.01.2016 von der deutschen Bundesbank und der BaFin lizenziert sei, so die BaFin.
Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der von der HCB Holding betriebenen Webseite die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Die BaFin ermittelt insoweit gegen die HCB Holding.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass HCB Holding den Unterschied machen würde und man sich für eine herausragende Investmenterfahrung entscheiden soll. Außerdem wird dargestellt, dass, wenn man auf der Suche nach einer Premiumdienstleistung im Finanzbereich ist und eine zu 100 % unabhängige und transparente Beratung die Grundvoraussetzung einer Geschäftsbeziehung sei, dann die Honorarberatung der HCB Holding genau das Richtige für einen sei.
Leistungen der HCB Holding
Von der HCB Holding wird zum einen eine Honorarberatung angeboten. Zum anderen wird damit geworben, dass der Honorarberater durch die Analyse der gesamten finanziellen Situation in der Lage sei, dem Kunden angemessene Lösungen zu empfehlen und das damit einhergehende Risiko einzuschätzen.
Weiterhin wird eine unabhängige Beratung zur Altersvorsorge angeboten.
Außerdem wird auch eine unabhängige Anlageberatung angeboten und hierzu damit geworben, dass man von den günstigsten und effizientesten Geldanlageprodukten profitieren soll, die es aktuell weltweit gibt und man ein individuell auf die persönliche Risikobereitschaft maßgeschneidertes Fitnessprogramm für sein Vermögen erhält und man die Rendite durch provisionsfreie Finanzprodukte erhöhen könnte.
Zusätzlich wird noch ein Portfoliomanagement und Anlagestrategien auf der Grundlage von börsengehandelten Indexfonds angeboten.
Optionen für Anleger der HCB Holding
Anleger, die der HCB Holding Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.
Soweit von der HCB Holding eine Anlageberatung, auch in Form einer Honorarberatung oder eine Beratung zur Altersvorsorge angeboten wird, handelt es sich um eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Wer eine Anlageberatung in Deutschland anbietet bzw. betreibt, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin.
Nach Angaben der BaFin verfügt die HCB Holding nicht über eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen bzw. Wertpapierdienstleistungen.
Wenn einer von einer Gesellschaft Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Wertpapierdienstleistungen ergeben.
Im Falle eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen bzw. Wertpapierdienstleistungen können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG auf Schadensersatz haften.
Auch weitere Ansprüche sind denkbar.
Soweit die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anleger, die möglicherweise Schwierigkeiten mit der HCB Holding haben, berät und unterstützt, können sich Anleger, die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, gerne an unsere Kanzlei wenden.
Anleger die bei der Internethandelsplattform HCB Holding investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.05.2022