Internethandelsplattform Indexfx1.com– Ermittlungen der BaFin
Zur Onlinehandelsplattform indexfx1.com hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Index Capital Limited mit Geschäftssitzen in Berlin, Hong Kong, Singapur, auf den Britischen Jungferninseln und auf Vanuatu keine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Auf der Homepage würde wahrheitswidrig behauptet, dass die Gesellschaft von der BaFin lizenziert und reguliert sei, so die BaFin. Eine angegebene Registrierungsnummer sei falsch.
Nach Ansicht der BaFin begründen die Inhalte der Webseite indexfx1.com die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Möglichkeiten für Anleger der indexfx1.com
Anleger, die der Indexfx1.comKapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.
Soweit Anlegern in Deutschland von Indexfx1.comlaut der BaFin Festgeldanlagen angeboten worden sind, handelt es sich unseres Erachtens um ein Bank- bzw. Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. neu des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Für das Betreiben eines Einlagengeschäfts benötigt ein Anbieter, soweit dieser entsprechenden Anlagen in Deutschland anbietet, dafür eine vorherige Erlaubnis der BaFin.
Über eine derartige Erlaubnis der Behörde verfügt die Indexfx1.comlaut der BaFin nicht. Soweit von der Indexfx1.comEinlagengeschäfte betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.
Das Gleiche gilt, soweit die Indexfx1.comauch mit weiteren Anlageangeboten unter Umständen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gemäß dem Hinweis der BaFin erbringt, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Denn im Falle eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften bzw. von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen könne nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG auf Schadensersatz haften.
Auch weitere Ansprüche sind denkbar.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Indexfx1.comKapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Indexfx1.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.05.2022