
Onlinehandelsplattform invcenter – Achtung
Von der Internethandelsplattform invcenter werden vor allem Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, Rohstoffe, und Forex-Anlagen offeriert.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass keine großen Investitionen benötigt werden und fast alle Aufträge für US-$ 200,00 eröffnet werden können.
Außerdem wird auf der Webseite von invcenter auch damit geworben, dass die von einem Broker für einen Händler durchgeführten Trades mit einem hohen Maß an Transparenz ausgeführt würden und man ein starkes System nützlicher Tools geschaffen habe, mit denen der Kunden sein Handelssystem verbessern, die Strategie planen, sein Portfolio verwalten und die Gewinne steigern könne.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum angeboten, nämlich
- - ein Mini Konto,
- - ein Silber Konto,
- - ein Gold Konto,
- - ein Platinum Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Einschreiten der BaFin gegenüber invcenter
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Betreibergesellschaft von invcenter.com, der Advance Software Solutions Ltd., gegenüber eine sofortige Einstellung eines unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Soweit über die Plattform invcenter Anlegern Differenzkontrakte in Deutschland angeboten werden, handelt es sich nach Auffassung der BaFin um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG).
Die Betreibergesellschaft von invcenter verfügt aber für eine dafür notwendige Erlaubnis der BaFin nicht.
Möglichkeiten für Anleger der invcenter
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
- - Rohstoffe,
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der invcenter bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform invcenter.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform invcenter investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 09.06.2021