
Onlinehandelsplattform Invegma – Achtung
Von der Internethandelsplattform Invegma werden Anlagen in Rohstoffen und Währungen, offenbar in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s), und auch Anlagen in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass Invegma das erste Unternehmen in Deutschland war, dass es Kunden ermöglichte, mit Währungen, Kryptowährungen, Aktien und Rohstoffen zu handeln.
Auch wird damit geworben, dass Invegma sich von Anfang an auf die Schaffung einer modernen Technologie konzentriert hat, um seinen Anlegern eine einfache, transparente und sichere Art des Handelns an den Finanzmärkten zu bieten und es nun die Priorität von Invegma sei, eine langfristige Beziehung zu den Investoren aufzubauen und aufrecht zu halten, in dem man ein außergewöhnliches Handelsumfeld und eine gute Kundenbetreuung bietet.
Auf der Homepage invegma.de ist auch ein Hinweis enthalten, dass Invegma bei der deutschen Finanzaufsichtsbehörde registriert sei.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Risiken bei Anlagen in Bitcoins
Bitcoins können z. B. zum einen verloren oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Bitcoins besteht in Wertschwankungen. Bitcoins sind nicht durch einen realen Wert gedeckt. Auch kann der Einstieg von Spekulanten, die Bitcoins nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was auch erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Konkreter Warnhinweise der BaFin
Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde darauf hingewiesen, dass die Invegma keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen seitens der BaFin hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Der Hinweis auf der Homepage der Invegma, dass man bei der deutschen Finanzaufsicht registriert sei, ist daher falsch.
Die Angaben auf den Webseiten invegma.de und invegma.com würden auch den Schluss erlauben, dass von Invegma unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden, so die BaFin.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Invegma und anderer Handelsplattformen, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.
Möglichkeiten für Anleger der Invegma
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Invegma bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Invegma investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Invegma investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 04.03.2021