Plattform Invest360.vip – Achtung!
Von der Handelsplattform Invest360.vip wird ein Handel in Forex und Rohstoffen angeboten.
Es wird damit geworben, dass Invest360 einen der einfachsten Wege bietet, reicher zu werden und es werden rentable Konditionen, wie etwa enge Spreads, keine Provision, Kampagnen und Boni offeriert.
Weiter wird damit geworben, dass Invest360 seinen Kunden eine große Auswahl an Rohstoffen und Devisenprodukten anbieten kann.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit unterschiedlichen Leistungsspektrum je nach Kontoart, wie etwa unterschiedliche Mindesteinzahlungen, eine VIP-Manager, sowie Berichte über die Börse angeboten, nämlich ein
- Standardkonto,
- klassisches Konto,
- Premiumkonto,
- Gold-Konto.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Invest360 und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die Invest360 unseriös ist.
Anleger berichten allerdings, dass Sie auf Anforderungen keine Auszahlungen erhalten.
Möglichkeiten für Anleger der Invest360
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Invest360, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der Invest360.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Invest360.vip investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 13.04.2020